Immer wieder ändern sich die rechtlichen Spielregeln im Bereich der Onlineshops und des Affiliate Marketings. Auch dieses Jahr gibt es wieder einige Neuerungen zu beachten. Was sich dabei 2018 in der DSGVO für Onlineshops und Affiliates genau ändert, erklären wir Dir hier.
Lesetipp: Checkliste zur DSGVO
Wann ändert sich die neue Datenschutzgrundverordnung?
Bereits im Mai 2016 sind erste Bereiche der neuen Gesetzesänderung verbindlich geworden. Die neue Verordnung wird nun ab 25. Mai 2018 schließlich in vollem Umfang in Kraft treten. Das Ziel dieser Verordnung ist es dabei, in allen zugehörigen Ländern ein größtenteils einheitliches Datenschutzrecht zu schaffen. Die überarbeitete DSGVO löst dabei ihr Vorgängermodell 95/46/EG aus dem Jahre 1995 ab. Dies ist nötig um auf die Veränderungen des neuen digitalen Zeitalters reagieren zu können.
Wer ist von der neuen DSGVO betroffen?
Die neue Verordnungen gilt für alle Mitgliedsstaaten und wird an das jeweilige nationale Recht angepasst. Besonders Anbieter und Unternehmer im Bereich des E-Commerce müssen sich auf einige Änderungen einstellen. Vor allem im Bereich der Datenerhebung ist die neue DSGVO nun strenger und Händler in diesem Bereich müssen ihre Onlineshops dementsprechend anpassen.
Besonders für kleinere Webshops kann es dabei zu großen Umstellungen kommen. Da sie nicht in alle Bereichen von Daten- und Verbraucherschutz fallen, müssen Händler hier genaue Informationen einholen. Es gilt zu erschließen welche Bereiche des Geschäfts betroffen sind und welche Optimierungen vorgenommen werden müssen, um den neuen rechtlichen Standards gerecht zu werden.
Was ändert sich durch die neue DSGVO für Onlineshops und Affiliates?
Besonders die Bereiche Datenschutz und Verbraucherrechte, wie Ansprüche auf Gewährleistungen oder Produktgarantieren wurden durch die neue DSGVO für Onlineshops und Affiliates angepasst.
DSGVO 2018 – Bereich Datenschutz
Zentrale Aspekte des Datenschutzes innerhalb der neuen VO sind weiterhin Datensparsamkeit, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, Vertraulichkeit, Integrität, Zweckbindung, Zeitliche Begrenzung bei der Speicherung und Rechenschaftspflicht.
Neu hinzu kommt der Aspekt der Transparenz. Händler haben nun eine verstärkt detaillierte Auskunftspflicht über Verbleib, Nutzung und Weitergabe von Kundendaten. Ein ganz wichtiger zusätzlicher Punkt innerhalb der Verordnung besagt, dass Kunden neuerdings die Möglichkeit besitzen müssen eine Datenänderung oder – löschung beantragen zu können. Der Verkäufer muss die Erlaubnis zur Nutzung von Daten nun offensichtlicher im Form von Kontrollkästchen auf seiner Seite darstellen. Dabei muss er auch einen Hinweis geben, dass Daten nach Kundenwunsch ohne Angabe von Gründen unwiderruflich aus dem System gelöscht werden können.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft das Zustandekommen von Verträgen. War es dem Verkäufer bisher möglich für Vertragsabschlüsse eine Übermittlung der Kundendaten einzufordern, widerspricht eine solche Kopplung nun der neuen VO. Kunden können demnach selbst entscheiden, ob sie der Nutzung ihrer Daten bei Kaufabschluss zustimmen.
Nach der neuen Verordnung müssen Verkäufer ihren Kunden außerdem das Recht einräumen, eine Einsicht in die Daten zu erhalten. Bisher war dies in elektronischer Form noch freiwillig seitens der Händler geregelt. Die neue Gesetzeslage macht es nun zu einem verpflichtenden Bestandteil.
DSGVO 2018 – Bereich Verbraucherrechte
Für Verbraucher bringt die neue Datenschutzgrundverordnung viele Vorteile mit sich. Nicht nur, dass Informationen zur Datenerhebung und -nutzung leichter zugänglich gemacht werden müssen. Auch der Erstellung eines Datenprofils durch den Händler kann nun widersprochen werden.
Fühlten sich viele Verbraucher bisher nur auf dem deutschen Markt des E-Commerce bezüglich ihrer Daten sicher, so können sie durch die nun fast einheitliche EU-Verordnung aufatmen. Auch ausländische Verkäufer sind nun verpflichtet die Daten nach festgesetzten Rahmenbedingungen zu verwalten. Dies hat zur Folge, dass Verbraucher selbst bei einem Kauf mit internationaler Datenweitergabe unter dem Dach der DSGVO geschützt sind.
Gründe für die neue DSGVO für Onlineshops und Affiliates
Wie bereits erwähnt, sind die seit den 90er Jahren bis heute veränderten digitalen Rahmenbedingungen der Hauptgrund für die neue DSGVO für Onlineshops und Affiliates.
Hier spielt vor allem die zunehmende Globalisierung eine entscheidende Rolle. Das Onlinegeschäft wächst schon seit Jahren rasant an und Kunden kaufen Produkte immer häufiger auch bei ausländischen Händlern und Portalen. Aus verbraucherrechtlicher Sicht ist ein einheitliches Datenschutzsystem daher unerlässlich geworden.
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