Im Gegensatz zur Privatinsolvenz steht die Regelinsolvenz. Denn auch Unternehmer haben die Möglichkeit mit ihrer Firma einen Konkurs anzumelden. Ist dies der Fall spricht man auch von einer Unternehmensinsolvenz.

Für eine solche Unternehmensinsolvenz wird dabei ein spezielles Insolvenverfahren angewendet. Dieses hat das Ziel die bankrotte Unternehmung von ihren Schulden zu befreien bzw. Nach einer Überschuldung zu verwalten und anschließend zu sanieren.

Ablauf des Verfahren einer Unternehmensinsolvenz

Doch wie läuft ein solches Insolvenzverfahren überhaupt ab? Wer ist für die Durchführung zuständig und gibt es Unterschiede bezüglich der Unternehmensform?

Drei Phasen der Unternehmensinsolvenz

Das Verfahren zur Regelinsolvenz verläuft im Normalfall in drei aufeinander aufbauenenden Phase ab. Es beginnt mit dem Stellen des Antrags auf Insolvenz, gefolgt von einem Eröffnungsverfahren und endet schließlich mit dem eigentlichen Insolvenzverfahren.

Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Bevor überhaupt ein Regelverfahren in die Wege geleitet werden kann, muss natürlich zunächst einmal ein entsprechender Antrag gestellt werden. Diesen musst Du beim Insolvenzgericht, das in der Regel vom örtlich zuständigen Amtsgericht darstellt wird, einreichen. Die Zuständigkeit richtet sich dabei je nach Unternehmensform nach Wohnsitz des Unternehmers oder Sitz der Firma.

Rechtsformen wie GmbH, GmbH und Co. KG sowie AGs sind dabei unbedingt verpflichtet, bei Bestehenden Insolvenzgrund den Konkurs zeitnah mitzuteilen, um Bußgelder zu vermeiden.

Eröffnungsverfahren

Nachdem der Antrag gestellt und vom Insolvenzgericht auf Zulässigkeit geprüft wurde, werden vom Gericht Maßnahmen eingeleitet, mit dem Ziel des Schutzes der Unternehmensmasse. Dazu wird meist ein kurzzeitiger Insolvenzverwalter eingeschleust, der z.B. durch die Beschlagnahmung von Wertgegenständen versucht das Unternehmensvermögen weitesgehend zu sichern.
Manchmal wird zusätzlich auch ein Gläubigerausschuss mit ins Verfahren einbezogen.

Sobald alle Vorbereitungen getroffen sind, wird das Regelverfahren per Beschluss eröffnet. Andererseits kann es aber auch noch immer abgelehnt werden, wenn das noch verfügbare Vermögen nicht ausreicht um zumindestens die prognostizieren Verfahrenskosten zu decken.

Insolvenzverfahren

Der erste Schritt beim Regelverfahren ist der Einsatz eines endgültigen Insolvenzverwalters durch das Insolvenzgericht. Solltest Du jedoch eine Eigenverwaltung beantragt haben, so kannst Du die Aufgaben des Verwalters selbst übernehmen. Es geht nämlich vor allem darum das restliche Unternehmensvermögen mit den richtigen Maßnahmen so zu schützen, dass letztendlich alle Gläubiger befriedigt werden können.
Dafür müssen alle Gläubiger ihre Forderungen in eine Insolvenztabelle eintragen, bevor sie anschließend zu einem Prüfungstermin vorgeladen werden. Nur die nach Prüfung rechtskräftigen Forderungen bleiben bestehen und die zugehörigen Gläubiger zum Teil der Gläubigerversammlung ernannt, sodass sie bei allen Maßnahmen zur Sanierung oder Liquidierung ein Mitspracherecht besitzen.

Der Insolvenzverwalter muss schließlich regelmäßig und mindestens in einem sechsmonatigen Rhythmus eine Übersicht zum bisherigen Verlauf darlegen. Wird entschieden das Unternehmen zu liquidieren, so kümmert der Verwalter sich um die Veräußerung aller Vermögenswerte, um mit dem Gewinn schließlich die Forderungen der Gläubiger zu begleichen.

Beendigung des Insolvenzverfahrens

Nachdem alle Gläubiger befriedigt und die Firma saniert oder verkauft wurde, muss der Insolvenzverwalter einen Abschlussbericht beim Insolvenzgericht vorlegen. Dort wird anschließend über einen Schlusstermin entschieden und das Insolvenzverfahren offiziell beendet.

Wurde die Firma liquidiert, wird sie schließlich aus dem Handelsregister gelöscht.
Hat hingegen eine Sanierung stattgefunden und ist nach Befriedigung aller Forderungen durch die Gläubiger und Deckung der Verfahrenskosten noch Kapital übrig, so darf der Unternehmer frei darüber verfügen.

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Bildquelle: Designed by Pixabay

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