Grüne Technologien, soziales Engagement und Bürgervertretung – Soziale Startups sind eine kleine, aber feine Gemeinde, die in Deutschland stetig wächst. Doch Als Träger unternehmerischer Tätigkeiten treten neben Einzelunternehmen und Gesellschaften auch Vereine im Wirtschaftsleben auf. Wann lohnt sich ein Verein für gemeinnützige Projekte und Startups?

Verein als Rechtsform für Startup-Projekte

Schließen sich Personen zu einer auf Dauer angelegten Organisation zusammen, die einen bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zweck verfolgt, so spricht man von einem Idealverein. Das Vereinsgesetz 2002 verlangt, dass der Verein selbst nicht auf Gewinn gerichtet sein darf. Dennoch kommt er als Unternehmensträger in Frage, weil er sich auch erwerbswirtschaftlich betätigen darf (Nebenzweckprivileg) und sogar Gewinne erzielen darf, wenn er diese nur nicht an die Vereinsmitglieder ausschüttet.

Gründung

Vielen glauben, dass mindestens 7 Personen zur Gründung notwendig sind. Ein verbreiteter Irrtum. Einen Verein können auch zwei Personen gründen. Auf Dauer muss der Verein mindestens drei Mitglieder haben , da sonst die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig ist. Allerdings bestimmt das Vereinsrecht, dass eine Eintragung in das Vereinsregister nur erfolgen soll, wenn mindestens sieben Personen die Satzung unterzeichnet haben. Mit der Gründung eines eingetragenen Vereins sollte also gewartet werden, bis sich sieben Gründungsmitglieder gefunden haben. Dies können jedoch auch Freunde, Partner oder Eltern sein.

Haftung

Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet grundsätzlich nur der Verein mit dem Vereinsvermögen. Die Organwalter und Vereinsmitglieder haften persönlich mit ihrem Privatvermögen nur dann, wenn sich dies aus anderen gesetzlichen Vorschriften oder auf Grund persönlicher rechtsgeschäftlicher Verpflichtung ergibt.

Kosten

Es fällt die Notargebühr für die Beglaubigung der Anmeldung (etwa 25,00 Euro zuzüglich Schreib- und Zustellgebühren. Außerdem die Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (etwa 50 Euro) sowie die Bekanntmachung der Eintragung (zwischen 10 bis 30 Euro).

Vorteile auf einen Blick

Vereine müssen nicht unbedingt automatisch gemeinnützig sein – von den rund 600.000 Vereinen in Deutschland trifft das aber auf die Mehrzahl zu. Der Verein als Rechtsform bietet gerade Non-Profit-Organisationen einige wichtige Vorteile.

  • Der Verein ist steuerbegünstigt oder sogar völlig steuerbefreit.
  • Die Leitung wird demokratisch gewählt, alle Entscheidungen werden von der Mitgliederversammlung nach Mehrheitsbeschluss getroffen.
  • Der bürokratischer Aufwand bei der Führung eines Vereins ist gegenüber einem Wirtschaftsunternehmen erheblich geringer.
  • Als gemeinnützig anerkannte Initiativen können vielfach öffentliche Ressourcen verbilligt oder kostenlos nutzen.
  • Es gibt vielfach öffentliche Hilfen und Unterstützungen für gemeinnützige Einrichtungen (etwa Unterstützung und Vermittlung von Personal).
  • Länderförderungen, Bundesförderungen oder auch EU-Fördermitteln stehen gemeinnützigen Initiativen zur Verfügung.

Alternative gGmbh?

Auch wenn insbesondere für professionell arbeitende Organisationen vieles für die gGmbH spricht, ganz ist der Verein nicht wegzudenken. Zum einen sollte man die Außenwirkung nicht unterschätzen: Vereine gelten noch immer als klassisch basisdemokratisch und damit ihren Motiven treu.

Und: Beim Verein ist der Mitgliederwechsel recht unproblematisch. Bei der gGmbH hingegen müssen Geschäftsanteilen mit notarieller Beurkundung übertragen werden. Ein aktuelles Verzeichnis der Gesellschafter ist beim Amtsgericht zu hinterlegen. Dieser hohe Verwaltungsaufwand lohnt sich nur, wenn Gesellschafter recht stetig bleiben.

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