Immer mehr entscheiden sich neben dem Hauptjob eine eigene Selbstständigkeit aufzubauen. Egal ob du eine zukünftige Geschäftsidee ausprobieren möchtest oder dich finanzielle absichern möchtest, wenn du dich für die nebenberufliche Selbständigkeit entscheidest solltest du ein paar Dinge beachten. Wir stellen dir fünf Punkte vor die du wissen musst!
Punkt 1 – Selbstständigkeit anmelden
Egal ob du hauptberuflich oder nebenberuflich selbständig bist, musst du dich gemäß § 14 der Gewerbesteuerordnung beim Gewerbeamt deiner Gemeinde anmelden. Hierfür musst du deine Nebentätigkeit genauer beschreiben und eine Anmeldegebühr bezahlen.
Tipp: Prüfe vor Anmeldung unbedingt, ob du mit deiner nebenberuflichen Tätigkeit zu den Kleinunternehmern zählst. Unter Umständen kannst du von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes profitieren. Mehr zur Kleinunternehmerregelung erfährst du hier.
Punkt 2 – Informiere deinen Arbeitgeber
Einer der wichtigsten Schritte ist es deinen Arbeitgeber zu informieren. Grundsätzlich ist es deine freie Entscheidung, ob du dich nebenberuflich selbstständig machen möchtest oder nicht. Dennoch ist in der Regel in deinem Arbeitsvertrag geregelt, wieviel Stunden du im Monat für nebenberufliche Tätigkeiten aufwenden darfst. Daher spiel mit offenen Karten, damit du Probleme auf deiner Arbeitsstelle vermeiden kannst.
Punkt 3 – maximale Arbeitszeiten und Verdienst
Von Seiten des Gewerbe- und Finanzamtes steht es dir völlig frei so viele Stunden in deine nebenberufliche Tätigkeit zu stecken, wie es dir beliebt. Zeitliche Begrenzungen treten jedoch bei der Krankenversicherung auf. Ab einem Arbeitsaufwand von über 18 Stunden pro Woche muss eine Extra Versicherung abgeschlossen werden.
Bei dem Verdienst sieht es ähnlich aus. Für Arbeitnehmer die sich selbstständig machen gibt es keine Einnahmenobergrenze. Lediglich bei Studenten die BAFöG erhalten und Empfängern von Arbeitslosenhilfe gibt es eine monatliche Obergrenze. Diese beträgt für Studenten 450 Euro. Für Arbeitslosengeld 1 Empfänger beträgt diese 165 Euro. Für Arbeitslosengeld 2 Empfänger liegt die Grenze bei 100 Euro im Monat.
Punkt 4 – Die richtige Rechtsform wählen
Grundsätzlich kannst du wie bei der Haupttätigkeit die Rechtsform frei wählen. In der Regel fängt man als Einzelunternehmer oder in Form einer GbR an. Somit kannst du direkt mit deiner Tätigkeit loslegen, da kein Stammkapital oder Eintrag im Handelsregister nötig ist. Beachte jedoch, dass du mit diesen Rechtsformen mit deinem eigenen Vermögen haftest!
Punkt 5 – Informiere dich über Steuern und Versicherungen
Auch bei der Selbstständigkeit musst du dich mit dem Thema Steuern und Versicherungen auseinandersetzen. Im Folgenden werden die wichtigsten thematisiert:
Einkommenssteuer: Wenn du mehr als 410 Euro mit deiner Nebentätigkeit erwirtschaftest musst du diese versteuern. Es handelt sich hierbei um Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, bei dem eine Einnahmen-Überschussrechnung fällig wird.
Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuer fällt für dich nur an, wenn du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst. Genauer heißt dies, wenn du mehr als 17.500 Euro Umsatz im Vorjahr bzw. mehr als 50.000 Euro im aktuellen Jahr erwirtschaftet hast. Als Kleinunternehmer hast du jedoch die Möglichkeit freiwillig die Umsatzsteuer zu bezahlen.
Gewerbesteuer: Die Gewerbesteuer ist verpflichtend ab einem Gewinn von 24.500 Euro.
Sozialversicherung: Wenn du dich nebenberuflich selbstständig machst, musst du keine zusätzlichen Sozialversicherungen zahlen. Dies gilt solange deine nebenberufliche Tätigkeit deine Haupttätigkeit wirtschaftlich nicht übersteigt und du nicht mehr als 18 Stunden wöchentlich für diese aufwendest. Andernfalls wird, wie bereits erläutert eine private oder freiwillige Versicherung erforderlich. In jedem Fall ist es jedoch ratsam Rücksprache mit der Krankenversicherung zu halten. Dies gilt auch für Studenten.
Lesetipp: Checkliste nebenberufliche Selbstständigkeit
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