Kleinunternehmer sind alle selbstständigen und gewerblich Tätigen, die einen bestimmten jährlichen Gesamtumsatz nicht überschreiten.
Rechtliche Bestimmung: Kleinunternehmerregelung
Um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu können, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen darf die Umsatzgrenze im Jahr der Geschäftsgründung nicht mehr als 17.500 Euro betragen. Zum anderen ist in dem folgenden Kalenderjahr ein Umsatz von maximal 50.000 Euro zu erwarten. Bei den Beiträgen handelt es sich um Jahresbeträge. Wurde das Unternehmen nicht zum 1. Januar gegründet, werden die Umsätze auf 12 Kalendermonate hochgerechnet.
Freiwillige Umsatzsteuerpflicht
Der Kleinunternehmer hat die Möglichkeit sich für oder gegen die Umsatzsteuerpflicht zu entscheiden. Eine Entscheidung für die Umsatzsteuer bedeutet, dass auf die erzielten Umsätze die Umsatzsteuer aufgeschlagen wird. An diese Entscheidung ist der Kleinunternehmer für 5 Jahre gebunden.
Eine Zusammenfassung aller Regelungen sind im Umsatzsteuergesetz § 19 aufgeführt.
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