Du hast vor, deine selbständige Tätigkeit aufzugeben und willst dein Gewerbe oder Einzelunternehmen auflösen? Wir bieten dir hier einen Überblick: Was musst du beachten? Wir sagen es dir. Bei Projektify kommt es oft vor, dass ein Gewerbe oder Einzelunternehmen nach dem Verkauf eines Webprojekts aufgelöst wird.

Einzelunternehmen auflösen

Ein Unternehmer, der ganz allein ein Unternehmen führt und alleiniger Inhaber ist. Menschen, die sich ohne Teilhaber alleine selbstständig machen – so genannte Start-Ups – gelten als Einzelunternehmer. Das Unternehmen eines Einzelunternehmers wird als Einzelunternehmen oder Einzelunternehmung bezeichnet.Ein Einzelunternehmer hat die Möglichkeit, sein Unternehmen aufzulösen. Die Auflösung erfolgt, wenn der Inhaber wesentliche Betriebsgrundlagen in sein Privatvermögen überführt oder veräußert. Er kann so schnell und unkompliziert den Geschäftsbetrieb einstellen. Wenn du eine Einzelunternehmen auflösen willst, sind dazu sind folgende Schritte notwendig:

  • Finanzamt benachrichtigen
  • Zurücklegung der Gewerbeberechtigung
  • Entfernung des Firmenbucheintrags
  • Meldung bei der SVA

Bei der Beendigung einer Einzelunternehmung sind vor allem steuerliche Vorgaben zu beachten. Mit der Abgabe der letzten Bilanz erklärst du die Betriebsaufgabe. Du darfst danach keine gewerbliche Tätigkeit mehr ausüben, sonst verlierst du die Steuervergünstigung rückwirkend.

Gewerbe auflösen

Gibst du den Betrieb deines Gewerbes auf, dann musst du dein Gewerbe auflösen. Dasselbe gilt, wenn du den Betrieb deines Gewerbes in eine andere Stadt verlegst. Du musst in der früheren Stadt dein Gewerbe  auflösen und bei Fortführung in der neuen Stadt anmelden.  Die Kosten sind 10 bis 65 Euro und es muss unverzüglich geschehen. Es gibt also keine großzügige Frist. Du benötigst dafür folgende Unterlagen:

  • vom Gewerbetreibenden beziehungsweise vom zur Abmeldung Bevollmächtigten: aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • wenn die Abmeldung durch einen geschäftsführenden Gesellschafter oder einen gesetzlichen Vertreter erfolgt: schriftliche Vollmacht
  • wenn deine Firma im Handelsregister (Genossenschaftsregister, Vereinsregister) eingetragen ist: Kopie des Handelsregisterauszugs (Genossenschaftsregisterauszug, Vereinsregisterauszug)

Alternative: Vor der Auflösung Webprojekt verkaufen

Es kann sich lohnen vor der Auflösung noch über einen Verkauf des Gewerbe oder Einzelunternehmen nachzudenken. Eventuell kannst du daraus noch Profit schlagen. Wir empfehlen es auf jeden Fall auf einen Versuch ankommen zu lassen. Auflösen kann man es am Ende ja immer noch. Es gibt also nichts zu verlieren.

Wenn Du dabei noch nach der richtigen Beratung suchst, dann probiere doch gleich mal unseren Service zur Verkaufsberatung aus. Hier kannst Du Hilfe von einem echten Experten erhalten.

Projektify ist ein Marktplatz für den kostenlosen An- und Verkauf von Unternehmen.  Als gemeinnütziger Verein hilft Projektify kleinen Unternehmen einen Nachfolger zu finden. Solltest du dies in Erwägung ziehen, dann lies dazu auf jeden Fall unsere weiterführenden Tipps, wie du ein Unternehmen verkaufen kannst durch oder probier es direkt mal aus und schau in unsere Anzeigen oder stell dein Webprojekt bei uns kostenlos ein!


Hat Dir dieser Beitrag gefallen? Dann unterstütze den Projektify e.V. und seine Mitglieder mit einer freiwilligen Spende oder ganz unkompliziert durch einen Klick auf eines der Banner unserer Werbepartner. Vielen Dank!

Rate this post

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen