Nicht immer muss man mit seiner Idee gescheitert sein, um den Entschluss zu fassen, das mühsam aufgebaute, eigene Unternehmen zu verkaufen. Häufig möchten sich ein oder gar mehrere Gesellschafter im Falle einer GbR einfach nur neuen Aufgaben widmen oder den wohlverdienten Ruhestand genießen. Häufig spielen auch private Gründe eine Rolle, die den Verkauf einer Firma bedingen. Allerdings gibt es bei jedem Firmenkonstrukt unterschiedliche Faktoren zu beachten, die bei der Abwicklung einer Übergabe wichtig sind. Vor allem die GbR ist rechtlich ein Sonderfall.
Sonderfall GbR-Verkauf
Auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann man selbstredend verkaufen. Doch: Streng genommen ist die GbR gar keine Firma im Sinne des Handelsgesetzbuches. Firmen sind per Gesetz (§ 17 Abs. 1 HGB) den Kaufleuten beziehungsweise Handelsgesellschaften vorbehalten ist. Und solch eine Handelsgesellschaft ist die GbR nicht. Demnach ist eine GbR oft (nur) ein Zusammenschluss zweier oder mehrerer Freiberufler, Einzelunternehmer oder anderen juristischen Personen, die einem gemeinsamen Zweck dient. Zum Beispiel kann ein solcher Zweck das Betreiben eines Webprojektes sein.
Sofern eine GbR ein Handelsgewerbe betreibt, wird diese im Regelfall zu einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG). Aber auch die GbR darf Handel betreiben, auch dann, wenn der Volksmund fälschlicherweise häufig etwas anderes behauptet. Allerdings gilt zu beachten, dass Freiberufler als Teilhaber an einer GbR auch zu Gewerbetreibenden werden, sofern die GbR “Handel” betreibt – eine Bedingung, die bereits mit der Implementierung von Affiliate Links oder AdSense Werbung, ganz klar jedoch bei Onlineshops, erfüllt ist. Bei einer gemeinsamen Anwaltskanzlei, Unternehmensberater-Gesellschaft oder Ähnlichem (oft als Sozietät bezeichnet), bleibt der Freiberufler Status eines oder mehrerer Gesellschafter hingegen bestehen.
GbR Anteile veräußern
So individuell, wie die Situationen, die bei Gründung einer GbR vorherrschen, so unterschiedlich sind auch die Situationen beim gewünschten Verkauf der gemeinsamen Unternehmung. Und da eine GbR keine juristische Person als solches ist, sondern ein Zusammenschluss aus zwei oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen (auch Firmen können sich zu einer GbR zusammenschließen) kann man nicht die GbR als solches verkaufen, sondern jeder Gesellschafter nur seinen jeweiligen Anteil. Beim Verkauf der eigenen Anteile an einer GbR hilft unsere Vertragsvorlage für die Veräußerung von Anteilen an einer GbR weiter. Im Zweifel ersetzen diese jedoch nicht den Gang zum Anwalt und/oder Notar. Lies gerne dazu auch den Artikel zum GbR auflösen.
Oder aber Du nutzt direkt unseren Service der Beratung für den Unternehmensverkauf. Hier erhältst Du Hilfe von einem echten Experten und musst Dir keine Sorgen mehr machen.
Alternative: Projekt verkaufen und GbR auflösen
Sollten sich alle Gesellschafter kollektiv dazu entscheiden, das jeweilige Geschäft, welches von der GbR betrieben wird, abgeben zu wollen, so kann man z.B. das Webprojekt oder den Onlineshop als solches verkaufen. Die GbR kann daraufhin entweder weiterbestehen und sich neuen Aufgaben widmen oder dennoch aufgelöst werden. Solltest du dieses Vorgehen bevorzugen, helfen dir unsere Vertragsmuster für den Verkauf von Webprojekten weiter.
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Projektify ist ein Marktplatz für den An- und Verkauf von Webprojekten. Wir haben bereits selbst erfolgreich ein StartUp verkauft und kennen die potentiellen Schwierigkeiten. Mit unserem Verein, möchten wir anderen Gründern eine kostenlose Plattform für den Handel bieten und zudem über Wissenswertes im Zusammenhang mit (Online-)Unternehmen informieren.