Eine GbR, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ist eine Unternehmensform mit mehreren Personen.

Definition


Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gehört zu den sogenannten Personengesellschaften. Im Gegensatz zur GmbH kann eine GbR bereits ohne aufwendige Formalitäten von zwei oder mehreren Personen gegründet werden, die ein gemeinsames Ziel verfolgen. Wichtig hierbei ist, dass sie keine kaufmännischen Ziele im Sinne des Handels verfolgen darf. Sollte dies der Fall sein, wird sie automatisch in einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) umgewandelt.

Rechtlicher Hintergrund


Eine GbR kann sowohl von natürlichen als auch juristischen Personen mittels eines Gesellschaftsvertrags gegründet werden. Diese Form findet sich vor allem bei Praxisgemeinschaften und Anwaltskanzleien. Zu beachten ist, dass bei dieser Unternehmensform alle Gesellschafter unbeschränkt haftbar sind. Wie bei allen Personengesellschaften haften die Gesellschafter mit dem Gesellschaftsvermögen, zudem jedoch mit ihrem Privatvermögen.

Hinweis: Alle Rechtsgrundlagen zur GbR sind in den Paragraphen §§ 705-740 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aufgeführt.

Eine “GbR” steht für “Gesellschaft bürgerlichen Rechts” und ist eine der gängigen Rechtsformen für Personengesellschaften in Deutschland. Eine GbR ist eine Form der Partnerschaft, bei der zwei oder mehr Personen (natürliche oder juristische Personen) zusammenkommen, um gemeinsam ein Geschäft oder eine unternehmerische Tätigkeit zu betreiben. Hier sind einige wichtige Merkmale einer GbR:

  1. Gründung: Eine GbR kann informell gegründet werden, ohne dass ein notarieller Vertrag erforderlich ist. Es kann jedoch ratsam sein, einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen, um die Rechte und Pflichten der Partner klar festzulegen.
  2. Haftung: In einer GbR haften die Partner persönlich und unbeschränkt für die Schulden und Verpflichtungen des Unternehmens. Das bedeutet, dass das persönliche Vermögen der Partner für Geschäftsverbindlichkeiten verwendet werden kann.
  3. Gewinn- und Verlustverteilung: Die Gewinne und Verluste werden in der Regel gemäß dem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Verhältnis auf die Partner verteilt. Wenn im Vertrag nichts festgelegt ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Steuerliche Behandlung: Die GbR selbst ist steuerlich transparent, was bedeutet, dass die Gewinne und Verluste auf der Ebene der Gesellschafter versteuert werden. Jeder Gesellschafter gibt seinen Anteil am Gewinn in seiner persönlichen Steuererklärung an.
  5. Führung und Vertretung: In der Regel haben alle Gesellschafter das Recht zur Geschäftsführung und Vertretung der GbR, es sei denn, im Gesellschaftsvertrag ist etwas anderes festgelegt.
  6. Beendigung: Eine GbR kann auf verschiedene Arten beendet werden, einschließlich durch Vereinbarung der Gesellschafter, Insolvenz oder Tod eines Gesellschafters.

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