Eine GbR, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ist eine Unternehmensform mit mehreren Personen.
Definition
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gehört zu den sogenannten Personengesellschaften. Im Gegensatz zur GmbH kann eine GbR bereits ohne aufwendige Formalitäten von zwei oder mehreren Personen gegründet werden, die ein gemeinsames Ziel verfolgen. Wichtig hierbei ist, dass sie keine kaufmännischen Ziele im Sinne des Handels verfolgen darf. Sollte dies der Fall sein, wird sie automatisch in einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) umgewandelt.
Rechtlicher Hintergrund
Eine GbR kann sowohl von natürlichen als auch juristischen Personen mittels eines Gesellschaftsvertrags gegründet werden. Diese Form findet sich vor allem bei Praxisgemeinschaften und Anwaltskanzleien. Zu beachten ist, dass bei dieser Unternehmensform alle Gesellschafter unbeschränkt haftbar sind. Wie bei allen Personengesellschaften haften die Gesellschafter mit dem Gesellschaftsvermögen, zudem jedoch mit ihrem Privatvermögen.
Hinweis: Alle Rechtsgrundlagen zur GbR sind in den Paragraphen §§ 705-740 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aufgeführt.
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