Die Selbstständigkeit steht im Gegensatz zu einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis als Angestellter. Was Selbstständigkeit ist kann dem Sozialgesetzbuch entnommen werden. Den Einstieg in eine berufliche Selbstständigkeit kann man auch als Existenzgründung bezeichnen.

Laut dem Gesetzbuch unterliegt der Selbstständige keiner Weisungsbefugnis seitens des Auftraggebers in Arbeitszeit, den Arbeitsort, Arbeitsdauer sowie die Art seiner Arbeit. Seine Tätigkeit ist durch das eigene Unternehmerrisiko und die freie Verfügung über die eigene Arbeitskraft geprägt.

Die Selbstständigkeit kann alleine stattfinden, so verkauft der Selbstständige seine Arbeitskraft an einem Auftraggeber oder die Vermittlung eigener Angestellter.

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