AGB für den Treuhandservice

Stand 01. Januar 2016

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Projektify für die Transfer- und Treuhandservices („Transfer und Treuhand AGB“).

Es besteht jederzeit die Möglichkeit, die Transfer und Treuhand AGB mit Hilfe der allgemeinen Browser-Funktionen auszudrucken (Menü “Datei” – Befehl “Drucken”) oder auf die eigene Festplatte oder ein anderes Speichermedium zu kopieren (Menü “Datei” – Befehl “Speichern”). Der Kunde wird hiermit ausdrücklich zur Einsichtnahme, zum Ausdruck und zum Kopieren dieser Transfer- und Treuhand AGB aufgefordert.

1. Allgemeine Bestimmungen

Diese Transfer- und Transfer AGB gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Projektify. Sämtliche Bestimmungen der AGB gelten, sofern in diesen Transfer und Treuhand AGB keine abweichenden Regelungen getroffen worden sind, entsprechend für diese Transfer und Treuhand AGB. Im Falle von Widersprüchen zwischen Regelungen in den AGB und in diesen Transfer und Treuhand AGB gehen die Bestimmungen dieser Transfer und Treuhand AGB vor. Im Übrigen bleiben alle Bestimmungen der AGB von diesen Transfer und Treuhand AGB unberührt und in Kraft, sofern sie nicht ausdrücklich durch diese Transfer und Treuhand AGB eine Änderung erfahren haben.

Mit Bestätigung dieser Transfer und Treuhand AGB akzeptiert der Kunde die Regeln von Projektify hinsichtlich der Transfer- und Treuhandservices.


2. Vertragsgegenstand

Der Treuhandservice bietet Kunden die Möglichkeit, die Abwicklung des Verkaufs eines Webprojekts durch Projektify unterstützen zu lassen. Projektify unterstützt dabei Käufer und Verkäufer in der Übertragung der Dateien. Zudem empfängt und verwaltet sie treuhänderisch den Kaufpreis und zahlt diesen an den Verkäufer aus, nachdem die Übertragung des Webprojekts erfolgt ist (Treuhandservice). Projektify ist weder Käufer oder Verkäufer noch ist sie Repräsentant einer der Parteien. Dies soll einen möglichst reibungslosen und vertrauensvollen Transfer des Webprojekts und des Kaufpreises für Käufer wie Verkäufer (die Parteien) gewährleisten.

Projektify erbringt den Treuhandservice lediglich für Webprojekte. Es kommt durch den Kauf jedoch kein gültiger und bindender Kaufvertrag zustande. Beide Parteien können den Prozess jederzeit einseitig beenden.

Vertragsgestaltungen des Kaufvertrages oder jedwede Rechtsberatung seitens Projektify sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.


3. Entgelt und eventuelle weitere Kosten für Verkäufer und Käufer

Der Treuhandservice ist kostenfrei. Sollte der Käufer über Paypal zahlen, übernimmt der Verkäufer die Paypal Gebühren.


4. Abwicklung der Übertragung

4.1 Pflicht des Käufers zur Zahlung auf Treuhandkonto

Der Käufer erhält von Projektify die Aufforderung, den zu entrichtenden Betrag auf das Treuhandkonto von Projektify zu überweisen.

4.2 Kontrolle der Kaufpreiszahlung und Einleitung des Übertragungsvorgangs/ Mitwirkungspflichten der Parteien

Sobald die Gutschrift in Höhe des vollständigen Betrages auf dem Treuhandkonto von Projektify erfolgt ist, wird die Übertragung des Webprojekts vom alten Inhaber (Verkäufer) auf den neuen Inhaber (Käufer) eingeleitet. Projektify leitet hierbei Verkäufer und Käufer des Webprojekts zur notwendigen und korrekten Einleitung des technischen Übertragungsvorganges an

Eine Übertragung kann nur bei strikter Befolgung der Anweisungen von Projektify an die Vertragsparteien gewährleistet werden.
Die Parteien sind einander und gegenüber Projektify zur notwendigen Mitwirkung verpflichtet.

4.3 Kontrolle der erfolgreichen Übertragung und Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer

Wenn die Übertragung des Webprojekts erfolgreich war, wird die Auszahlung des dem Verkäufer zustehenden Betrages an diesen veranlasst.

Eine erfolgreiche Übertragung eines Webprojekts ist dann gegeben, wenn der Käufer das Webprojekt technisch erhalten hat.

4.4 Rückzahlung des Kaufpreises an den Käufer bei endgültigem Scheitern der Übertragung

Im Falle des endgültigen Scheiterns der Übertragung wird der dem Treuhandkonto gutgeschriebene Betrag an den Käufer zurückerstattet.

Endgültiges Scheitern liegt jedoch nicht vor, wenn die erfolgreiche Übertragung des Webprojekts allein daran scheitert, dass der Käufer nach der Zahlung des von ihm zu entrichtenden Betrages die von seiner Seite erforderlichen weiteren Mitwirkungshandlungen nicht vornimmt.

4.5 Fraud

Für den Fall, dass Projektify nach Abwicklung eines Webprojekts auf einen dokumentierten Betrugsfall in Zusammenhang mit einem Käufer oder Verkäufer aufmerksam gemacht wird, der den Treuhandservice nutzt, verpflichtet sich der Verkäufer – sofern Projektify das Webprojekt in Namen des Verkäufers vom Registrar zurückerlangen kann – eine Rückgabe des Webprojekts zu akzeptieren und überweist den Kaufpreis des Webprojekts an Projektify zurück. Sollte der Verkäufer sich nicht an Projektifys Anweisungen halten, ist Projektify befugt, das Webprojekt nach eigenem Ermessen im Namen des Verkäufers zu verwahren und den Teil des Kaufpreises, den der Verkäufer nicht an Projektify zurückgezahlt hat, mit allen sonstigen Beträgen zu verrechnen, die der Verkäufer Projektify schuldet, oder das Webprojekt an einen neuen Käufer zu veräußern, um sich für die Projektify entstandenen Verluste schadlos zu halten. Unbeschadet des Vorstehenden behält sich Projektify das Recht vor, vom Käufer oder Verkäufer jedwede Schadenersatzzahlungen zurückzufordern, die sich aus Verletzungen dieses Webprojektvertrages und/oder der Nutzungsrichtlinien Projektify ergeben.


5. Folgen einer Pflichtverletzung durch eine der Parteien

Projektify hat das Recht, die Transaktion abzubrechen, wenn eine der Kaufvertragsparteien ihrer Pflicht zur Mitwirkung bei dem Übertragungsvorgang auch nach zweimaliger Aufforderung durch die Projektify nicht nachgekommen ist (Scheitern der Übertragung).

Darüber hinaus können gegen denjenigen, der seine Mitwirkungspflichten verletzt, Erfüllungsansprüche oder Schadensersatzansprüche der anderen Partei gegeben sein.


6. Streit der Parteien während des Transfers

Wurde der vom Käufer zu zahlende Betrag auf das Treuhandkonto von Projektify überwiesen und die Übertragung des Webprojekts eingeleitet und geraten die Parteien danach, aber noch vor Auszahlung des dem Verkäufer zustehenden Betrages über den Wert des verkauften Webprojekts in Streit, so dass eine Partei den Abbruch des Transfers fordert, so kann Projektify den Parteien eine Frist setzen, eine Einigung zu suchen.

Verstreicht diese Frist ohne gütliche Einigung der Parteien, kann Projektify den Treuhandservice nach den Regeln dieser AGB fortsetzen. Ebenfalls kann Projektify das Geld solange einbehalten bis ein Gericht eine Einigung fällt bzw. sich beide Parteien einigen.


7. Sonderpflichten des Verkäufers und Folgen einer Pflichtverletzung

7.1 Verkäufer ist Inhaber des Webprojekts

Der Verkäufer versichert ausdrücklich, berechtigt zum Verkauf des  Webprojekts zu sein und über das Webprojekt frei verfügen zu können.

Er stellt Projektify in vollem Umfang von etwaigen Ersatzansprüchen eines Dritten gegen Projektify frei, die auf einer unberechtigten Veräußerung eines  Webprojekts beruhen.

7.2 Verkäufer garantiert das Nichtbestehen vorrangiger Rechte Dritter

Der Verkäufer versichert, dass das verkaufte Webprojekt und sein Gebrauch keine Firmen-, Namens- und Markenrechte oder sonstige vorrangige Rechte Dritter verletzt. Eine diesbezügliche Prüfung fällt in den Pflichtenbereich des Verkäufers.

Der Verkäufer stellt Projektify in vollem Umfang von etwaigen Ersatzansprüchen Dritter gegen Projektify frei, die auf der Beauftragung des Treuhandservice beruhen.

7.3 Kein Verstoß gegen geltendes Recht das Webprojekt

Der Verkäufer verpflichtet sich, den Treuhandservice nicht für den Verkauf von Webprojekten in Anspruch zu nehmen, deren Namen oder Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen.

Der Verkäufer ist verpflichtet, Projektify alle Schäden zu ersetzen, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.


8. Haftungsausschluss Projektify im Falle des Scheiterns des Übertragungsvorgangs

Eine Haftung von Projektify für Nachteile oder Schäden, die sich aus dem Scheitern des Übertragungsvorganges ergeben, ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Schäden handelt, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Projektify, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen eine der Vertragsparteien die ordnungsgemäße Komplettierung der Transaktionsdokumente verweigert, die Durchführung der Transaktion auf andere Weise behindert oder in denen die Person einer der Vertragsparteien aufgrund falscher oder irreführender Angaben nicht ermittelt werden kann.

Projektify übernimmt keine Garantie für einen Verkauf. Es werden zudem keine Tracking-Daten über den Käufer oder Verkäufer gespeichert. Sollte es zu keiner Einigung der beiden Partien kommen, wird der Kauf abgebrochen. Dies kann ebenfalls eine einseitige Beendigung des Kaufprozesses sein, indem z.B. einer der Beteiligten sich nicht meldet. Projektify übernimmt keinerlei Haftung für diese Art des Abbruchs.


9. Keine Garantie von Projektify für das Nichtbestehen vorrangiger Rechte Dritter

Projektify widmet sich ausschließlich der abgesicherten Übertragung eines Webprojekts, nachdem darüber Einigkeit zwischen Käufer und Verkäufer besteht.Projektify überprüft das verkaufte und zu übertragende Webprojekt nicht auf das Nichtbestehen vorrangiger Rechte Dritter und übernimmt daher keine Garantie dafür, dass an dem Webprojekt keine vorrangigen Rechte Dritter bestehen.

Projektify weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Prüfung hinsichtlich des Bestehens vorrangiger Firmen-, Namens- oder Markenrechte oder sonstiger Rechte Dritter nicht zum Leistungsumfang des Treuhandservice gehört. Die Vornahme oder das Unterlassen einer derartigen Prüfung fällt in den Risikobereich der Parteien. Eine Haftung von Projektify gegenüber den Parteien für Nachteile oder Schäden, die sich aus dem Verkauf oder Kauf des Webprojekts ergeben, an denen vorrangige Rechte Dritter bestehen, ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Schäden handelt, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Projektify, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Der den Transaktions- und Treuhandservice nutzende Kunde ist sich bewusst, dass der Handel mit Webprojekten oder die Nutzung von Domainnamen, welche Firmen-, Namens-, Marken- oder sonstige Rechte Dritter verletzen, mit juristischen Schritten seitens des Inhabers des jeweiligen Rechtes angegriffen und ggf. mit Unterlassungsansprüchen unterbunden werden kann.

Möglicherweise kann in einem solchen Fall ein bereits gezahlter Kaufpreis nicht mehr zurückgefordert werden. Diese Möglichkeit besteht insbesondere dann, wenn der Käufer vor Vertragsschluss vom Verkäufer über die mit dem Kauf verbundenen markenrechtlichen oder sonstigen Risiken informiert wurde.


10. Schlussbestimmungen

10.1 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist – soweit nicht anderweitig vereinbart – Nürnberg ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche und Streitigkeiten. Projektify ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Einheitlichen Kaufgesetze (CISG).

10.2 Änderungen der AGB

Projektify ist berechtigt, den Inhalt dieser Bedingungen mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Projektify für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Änderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen zwei (2) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Projektify verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Widerspricht der Kunde innerhalb dieser Frist, so ist Projektify berechtigt das Vertragsverhältnis zum Kunden zu beenden und dessen Kundenkonto zu sperren.

10.3 Unwirksame Vertragsbestimmungen

Sollte eine Vertragsbestimmung bzw. eine Bestimmung in den Transfer und Treuhand AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags bzw. der Transfer und Treuhand AGB im Übrigen nicht berührt.

10.4 Vertragssprache

Verträge, insbesondere Dienstleistungsverträge, können mit Projektify in Deutsch abgeschlossen werden.