Nicht immer muss ein Konkurs nur Negatives bedeuten. Vor allem Unternehmer mit Mut, Leidenschaft und Kapital sehen oftmals gerade eine Unternehmensinsolvenz als Chance an. Als Chance oder Möglichkeit ein schon bestehendes Unternehmen günstig zu erwerben und mit den richtigen Maßnahmen wieder auf den Pfad des Erfolgs zu führen.

Aber auch wenn man selbst der Betroffene eines Konkurses ist, muss dies nicht gleich eine unveränderbare Niederlage bedeuten. Der Weg heraus aus der Insolvenz ist sicherlich kein Zuckerschlecken, bedeutet viel Arbeit und bedarf vor allem eines: viel Kommunikation, aber er ist machbar. Denn solange Du alle Beteiligten, wie Kunden, Lieferanten, Gläubiger und Co an einen Tisch bringst, kannst Du eine Unternehmensinsolvenz als Chance für einen Neuanfang nutzen.

Wann ist ein Unternehmen insolvent?

Manchmal ist aber garnicht so richtig klar, wann genau ein Unternehmen insolvent ist oder welche Warnsignale es für einen drohenden Konkurs überhaupt gibt. All dies ist daher in der Insolvenzordnung geregelt.

Nach der InsO (kurz für Insolvenzordnung) gibt es 3 Merkmale, die zeigen, dass ein Unternehmen insolvent ist. Dabei reicht es bereits, wenn einer dieser drei vorliegt, um einen Konkurs anzumelden.

Zahlungsunfähigkeit nach §17 InsO

Zahlungsunfähig gilt ein Unternehmen dann, wenn es, aufgrund zu geringer liquider Mittel, nicht mehr in der Lage ist ausstehende Rechnungen zu begleichen. Diese Definition ist dabei aber genau und festgesetzt geregelt, sodass nicht jede kurzzeitige Misslage gleich einem Konkurs gleichgesetzt wird. So ist eine Firma erst dann nach InsO zahlungsunfähig, wenn die Liquiditätslücke mindestens 10 Prozent beträgt.

Drohende Zahlungsunfähigkeit nach §18 InsO

Aber auch wenn eine Zahlungsunfähigkeit erst in naher Zukunft liegt, aber unausweichlich ist, weil nicht genügend liquide Mittel zum Fälligkeitspunkt bereitstehen werden, spricht man von einem Konkurs.
Da eine solche Art von Insolvenz aber immer auf Prognosen beruht und abgeschätzt werden muss, ist sie immer im gesonderten Einzelfall zu betrachten und kann nicht autonom angewendet werden.

Überschuldung nach §19 InsO

Schlussendlich besteht nach §19 InsO auch die Möglichkeit der Überschuldung. Dies ist dann der Fall, wenn das Kapital des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr decken kann. Das bedeutet, dass man dann von einer Überschuldung spricht, wenn in der Bilanz Passiva höher als Aktiva sind.

Wie kann man eine Unternehmensinsolvenz als Chance nutzen?

Egal aus welchem der genannten Gründe Du auch Insolvenz anmelden musstest, mittlerweile gibt es für Unternehmen viele Möglichkeiten wieder auf die Beine zu kommen.

Investoren finden

Zum einen kannst Du natürlich mit einem sogenannten Insolvenzplan nach Investoren suchen. Innerhalb eines solchen Plans sind dabei neben der aktuellen Unternehmenssituation und den Gründen für die Insolvenz auch Sanierungsmaßnahmen und – möglichkeiten festgehalten. Potenzielle Investoren bekommen so einen Überblick über die Gesamtsituation und können sich gezielter für die notwendige Vorgehensweise entscheiden.

Insolvenz in Eigenverwaltung

Will man seine Firma allerdings selbst sanieren, ist dies mittlerweile auch kein allzu schwerer Schritt mehr. Dabei wird das Management meist beibehalten, während der Insolvenz Verwalter als Überwachung und Kontrolle agiert. So soll sichergestellt werden, dass die Gläubiger auch weiterhin einem Schutz unterliegen und dass man innerhalb der Unternehmung die richtigen Entscheidungen für einen Weg raus aus dem Konkurs trifft.

Wo kann man insolvente Firmen zum Kauf finden?

Wer sein Unternehmen nicht selbst sanieren möchte und auch bei der Suche nach Investoren Probleme hat, für den kommt letztlich auch ein Verkauf der bankrotten Firma in Frage. Viele erfahrene Unternehmer sind an solchen Angeboten interessiert, da sich solche Unternehmen meist günstig erwerben lassen.
Doch nicht jeder weiss, wo genau man nach Unternehmen in der Krise suchen kann. Explizit dafür wurde innerhalb der deutschen Insolvenzordnung eine Reihe von Maßnahmen festgesetzt. So muss laut §9 InsO jedes Insolvenzverfahren öffentlich bekannt gemacht werden. Seit 2002 besteht ausserdem die Pflicht, dass dies nicht nur zentral und Länder übergreifend sondern auch online gemacht wird.

Im Handelsregister oder auf den Insolvenzportalen der einzelnen Bundesländer kannst Du Dich über jedes Unternehmen, das Konkurs anmelden müsste informieren. Aber auch auf der Webseite Insolvenzbekanntmachungen.de kannst Du diese Informationen abrufen. Alle Insolvenzgerichte veröffentlichen dort die aktuellen Insolvenz Verfahren aller Firmen als gebündelte Übersicht.

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Bildquelle: Designed by Pixabay

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