Websitebetreiber wissen oftmals nicht welche Pflichten bezüglich Steuern und der Abgabe einer Steuererklärung auf sie zukommen. Dabei betreffen sie steuerrechtliche Themen genauso wie andere Selbstständige oder Unternehmer mit einer nebenberuflichen Tätigkeiten, die Gewinne einbringt. In diesem Artikel wollen wir daher einmal genauer zusammenfassen, worauf es alles zu achten gilt und wie eine Steuerberatung für deine Website Dir in diesen Belangen helfen kann.

Privatperson mit nebenberuflichem Gewerbe – Steuerpflicht?

Zunächst einmal ist wichtig, dass das Finanzamt jeden der mit einer Website Geld verdient nicht mehr als Privatperson, sondern als Gewerbetreibenden ansieht. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Du, sobald Du Gewinne mit deiner Website erzielst, deine Einnahmen auch versteuern musst. Dementsprechend kommt die Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer auf Dich zu.

Während Du Dich mit der Umsatzsteuer befassen musst, sobald Du einen Werbebanner oder einen Affiliate-Link setzt, also ab dem Zeitpunkt ab dem Du Erträge erwirtschaftest, gibt es bei der Einkommensteuer eine kleine Ausnahme. Nur dann, wenn die Absicht fehlt mit der Website Gewinne zu erzielen, also z.B. wenn Du nur hobbymäßig einen Blog betreibst, mit dem Du nichts verdienen möchtest, kannst Du von der Pflicht zur Einkommenssteuer gefreut werden.

Wann muss ein Gewerbe angemeldet werden?

Ein Gewerbe musst Du dann anmelden, sobald Du auf eigene Rechnung arbeitest und Einnahmen erzielst. Denn dann zählst Du für das Finanzamt erst recht als Gewerbetreibender – vollkommen egal ob Du Deine Website zunächst nur nebenberuflich betreibst.

Zur Pflicht für die Gewerbesteuer wirst du insbesondere dann herangezogen wenn Parameter wie Selbständigkeit, Gewinnerzielungsabsicht und die Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr auf Dich und Deine längerfristige Tätigkeit zutreffen.

Sobald Du mit deinem Gewerbe startest, musst Du dieses beim zuständigen Gewerbeamt deines Ortes anmelden. Es spielt dabei keine Rolle, wenn Du noch garkein Umsätze erzielt hast. Das Gewerbeamt informiert daraufhin das zuständige Finanzamt, dass sich anschließend ein paar Informationen bei Dir einholt. Da viele Gewerbeämter aber wissen, dass Unternehmer nicht immer sofort hundertprozentig sicher sind, ob sie ein Gewerbe betreiben oder einen längerfristigen Betrieb planen, hast Du außerdem die Möglichkeit eine Anmeldung auch noch rückwirkend zu stellen.

Steuerberatung Website – so kann Dir ein Profi helfen

Gerade wenn man mit einem Gewerbe beginnt, hat man oftmals viele andere Dinge im Kopf als die Steuern und es gibt so viel zu lernen und zu beachten, dass einem steuerrechtliche Angelegenheiten schnell mal über den Kopf wachsen können. Genau aus diesem Grund ist es oftmals eine gute Investition, eine Steuerberatung für deine Website zur Hilfe zu ziehen. Experten können Dich dabei unter anderem in folgenden Bereichen unterstützen:

  • Einnahmenüberschussrechnung
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Bearbeitung von Steuerformularen

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Bildquelle: Designed by Pixabay

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